AGB


Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
„Thüringer Baumaschinenhandel, Gebrüder Israel GbR“


1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge mit der Firma Thüringer Baumaschinenhandel, Gebrüder Israel GbR, im Folgenden Firma TBH genannt.
Unsere Lieferungen, Angebote und sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingung-en.
Ihre Geltung wird auch für zukünftige Geschäfte der oben genannten Art vereinbart.
Abweichenden Bedingungen, insbesondere auch Einzelkaufsbedingungen des Käufers werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie sind nur dann gültig, wenn sie besonders vereinbart und durch uns schriftlich bestätigt worden sind (und auch dann gelten sie nur für den betreffenden Einzelfall).
Wird uns gegenüber ein Rechtsgeschäft unter Bezugnahme auf fremde Geschäftsbedingungen bestätigt, gilt unser Schweigen darauf nicht als Einverständnis.

2. Angebote
An unsere Angebote halten wir uns gemäß der im Angebot benannten Gültigkeit gebunden, jedoch maximal 1 Monat ab Angebotsdatum, wenn sie von der Firma TBH (schriftlich) erstellt sind.
Die in unseren Prospekten, Internetpräsentationen, Anzeigen, Schreiben und Preislisten enthaltenen Angaben über Leistungen, Abmaße, Gewichte und dergleichen sonstigen technischen Angaben sind unverbindlich, soweit sie nicht Vertragsinhalt werden.
Alle mündlichen Nebenabreden und die von uns getroffenen Vereinbarungen und Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Angebotspreise sind Nettopreise in EUR ohne Umsatzsteuer.

3. Vertragsabschluss
Verträge kommen nur durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Ausnahmen können schriftlich vereinbart werden.

4. Preise
Die Preise sind Nettopreise in EUR und verstehen sich ohne jeden Abzug zzgl. der in Deutschland gültigen Mehrwertsteuer. Die Preise gelten, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, ab Sitz der Gesellschaft. Verpackungen, wie Kisten und Paletten sowie Versand und Transport werden gesondert berechnet.

5. Versand/Transport und Gefahrübergang:

Die Beförderung einschließlich des Verladens der Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers, auch bei Lieferung mit eigenen Werksfahrzeugen. Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Gefahrübergang erfolgt, sobald die Sendung unsere Firma verlassen hat. Auf Wunsch des Auftraggebers wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferanten gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschaden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tag der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

6. Verzug und Erfüllungsverweigerung des Käufers
Gerät der Käufer mit der Vertragserfüllung in Verzug oder weigert er sich, den Vertrag zu erfüllen, sind wir berechtigt, die weitere Vertragserfüllung abzulehnen und 15 Prozent des Kaufpreises als pauschalierten Schadenersatz zu verlangen. Der Käufer trägt im Falle des Annahmeverzuges die Gefahr für Untergang und Beschädigung der Ware soweit unsererseits nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. In allen Fällen dieses Abschnitts bleibt den Vertragspartnern der Nachweis eines abweichenden Schadens vorbehalten.

7. Lieferfristen
Die vereinbarten Lieferfristen gelten nicht als Fix-Geschäft im Sinne des BGB, sofern nicht ausdrücklich entsprechende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden. Liefertermine oder –fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie durch die TBH schriftlich bestätigt werden. Kann der Verkäufer die Lieferfrist nicht einhalten, so hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhergesehener, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände – z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen etc., auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten – verlängert sich, wenn der Lieferant an der rechtzeitigen Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert ist, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Der Lieferant benachrichtigt den Abnehmer in einem Fall unverzüglich. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird der Lieferant von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Abnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Lieferant von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Abnehmer hieraus keine Schadenseratzansprüche herleiten. Eine Haftung des Lieferanten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

8. Gewährleistung

8.1 Gewährleistung für neue Maschinen und Artikel
Die Firma TBH gewährleistet, dass neue Maschinen und Artikel frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind, die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit der Anlieferung der Ware.
Der Käufer hat der Firma TBH erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen.
Eine Nachbesserung in angemessener Zeit des Liefergegenstandes durch die Firma TBH nach schriftlicher Mängelmitteilung, innerhalb der Gewährleistungsfrist, erfolgt nach Absprache. Schlägt die Nachbesserung in angemessener Zeit fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.  

8.2 Gewährleistung für gebrauchte Maschinen und Artikel
Soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist, werden Gebrauchtmaschinen und Artikel unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
Wird eine Gebrauchtmaschine betriebsbereit im Sinne dieser Geschäftsbedingung verkauft, so bedeutet dies, dass die Maschine lediglich auf die beim Verkaufsgespräch hingewiesenen Punkte geprüft und begutachtet wurde. In keinem Fall wird eine Garantie gewährt.
Soweit im Einzelfall eine Gewährleistung für Gebrauchtmaschinen übernommen wird, ist diese auf die von der Firma TBH ausgeführten Arbeiten beschränkt, wie z.B. das Überholen der Maschine oder Austausch von Teilen. Als Ersatzteile sind nach Wahl der Firma TBH Neuteile, Gebrauchtteile oder Nachanfertigungen zu verwenden. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des Absatzes 8.1 dieser Bestimmungen.

9. Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum und zu den Zahlungsbedingungen fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz des Verkäufers.
Der Verkäufer ist berechtigt, bei Unsicherheit der Vermögenslage des Käufers ,bei der Lieferung den Kaufpreises in bar, Zug um Zug gegen Übergabe der Ware zu fordern.
Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Diskont, Steuern und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma TBH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck auf dem Konto der Firma TBH gutgeschrieben wird.

10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderung und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum der Firma TBH. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist die Firma TBH zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme erfolgt auf Kosten des Bestellers.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen.
Der Käufer ist verpflichtet seinerseits, nur unter Eigentumsvorbehalt die in unserem Eigentum stehenden Waren zu verkaufen. Die aus dem Weiterverkauf gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt der Käufer sicherheitshalber an den Verkäufer ab mit allen Nebenreden gemäß §§ 401, 402 BGB.
Eingriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich, unter Beifügung von Belegen, schriftlich mitzuteilen.

11. Mietobjekte aus Finanzierungen
Dem Mieter ist bekannt, das die Mietobjekte durch eine Finanzierungsgesellschaft im Rahmen eines Darlehens finanziert werden und in deren Sicherungseigentum stehen. Der Mieter erkennt an, dass er im Fall der außerordentlichen Beendigung des jeweiligen Finanzierungsvertrages oder der fristlosen Kündigung des Darlehenskontingentes – gleich aus welchem Grunde – oder wenn der Vermieter bei Fälligkeit das jeweilige Darlehen nicht tilgt, der Finanzierungsgesellschaft gegenüber kein Recht zum Besitz hat. Auf deren Verlangen wird der Mieter ihr in diesen Fällen das/ die Mietobjekte unverzüglich herausgeben.
Darüber hinaus verpflichtet er sich hiermit, der Finanzierungsgesellschaft oder einem von ihr beauftragten Dritten jederzeit die Möglichkeit zur Besichtigung des Mietobjektes zu geben und den Vermieter unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, sollte das Mietobjekt gepfändet werden oder ein Dritter in sonstiger Weise auf das Mietobjekt zugreifen. Der Vermieter wird dann die Finanzierungsgesellschaft entsprechend informieren, womit sich der Mieter ausdrücklich einverstanden erklärt.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Soweit der Käufer, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder Eigenbetrieb mit öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist, ist Erfurt ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

13. Änderungen von Verträgen

Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen, Nebenabreden, Änderungen von Zeichnungen, Maßen, Gewichten und sonstigen Leistungsdaten bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Bestandteil des Vertrages.

14. Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 14 Abs. 1 UStG Privatpersonen sowie Unternehmer, die unsere vorgenannte Leistung für ihren nicht unternehmerischen Bereich erhalten haben, diese Rechnung zwei Jahre aufzubewahren haben.

15. Schlussbestimmung
Sofern eine der Bestimmungen oder Teile einer Bestimmung in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig sind, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden die ungültige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand: Juli 2015

Für Rückfragen und weitere Informationen erreichen Sie uns:

Mo. - Fr. 07.00 - 16.00 Uhr
Tel.: +4936206-23537
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